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Österreichisches Lebensmittelbuch IV. Auflage

Kapitel / B 3 / Honig und andere Imkereierzeugnisse

Veröffentlicht mit Geschäftszahl:
2022-0.419.462 vom 5.7.2022
Übergangsfrist:
Es wird, um den Erzeugern und Importeuren genügend Zeit für die Umstellung zu geben, für bisher verkehrsfähige Produkte zum vollständigen Abbau der Bestände eine Übergangsfrist bis längstens 30. Juni 2025 gewährt.

Hier findet ihr das Formular

Kategorie:Neuigkeiten Referate Honig_Qualität Wichtig 
Erstellt von:   Anton.Jestl   am   07.07.2022

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