Österreichisches Lebensmittelbuch IV. Auflage
Kapitel / B 3 / Honig und andere Imkereierzeugnisse
Veröffentlicht mit Geschäftszahl:
2022-0.419.462 vom 5.7.2022
Übergangsfrist:
Es wird, um den Erzeugern und Importeuren genügend Zeit für die Umstellung zu geben, für bisher verkehrsfähige Produkte zum vollständigen Abbau der Bestände eine Übergangsfrist bis längstens 30. Juni 2025 gewährt.
Kategorie:Neuigkeiten Referate Honig_Qualität Wichtig
Erstellt von:   Anton.Jestl
  am   07.07.2022