» Startseite 
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

§§

Neues Datenschutzgesetz – erforderliche Maßnahmen in den Vereinen

Jeder, der personenbezogene Daten verarbeitet, wie es auch bei den Imkervereinen der Fall ist, ist von diesem Gesetz betroffen. Alle „Personenbezogenen Daten“ genießen durch diese, am 25.Mai 2018 in Kraft tretende, „Datenschutz-Grundverordnung“ der EU einen besonderen Schutz.

Hier können Sie die Einwilligungserklärung für die Tiroler Imker herunterladen:

Download

 

Jede Handhabe (Erfassen, Speichern, Übermitteln, Offenlegung, etc.) von Daten, die sich auf eine natürliche Person beziehen könnte, fällt unter die Datenschutz-Grundverordnung. Excel-Listen, Handakte, Belege mit Namen, Mitgliederakten sind nur wenige Beispiele, wo solche Datenverarbeitungen stattfinden. Alles, was automatisiert (PC) oder strukturiert verarbeitet wird, ist erfasst.
Grundvoraussetzung, unter der eine Verarbeitung persönlicher Daten rechtmäßig ist, ist die Einwilligung des Betroffenen. Die Betroffenen müssen über die Datenerhebung informiert werden. Ein diesbezügliches Infoschreiben ist bereits an die Tiroler Obleute zur Weiterleitung an ihre Mitglieder ergangen. 

Neumitglieder haben die Einwilligungserklärung auszufüllen und zu unterschreiben. Diese ist in der Vereinsdatei zu hinterlegen.

Von minderjährigen Imkern ist die Einwilligung vom Obsorgeberechtigten einzuholen!


Wir haben uns bemüht , dass die Umsetzung des Gesetzes mit möglichst wenig Arbeit für die Vereine verbunden ist. Aber die oben angeführten Maßnahmen sind, auch zu eurer Absicherung, unbedingt umzusetzen.

 

Kategorie:Neuigkeiten Bezirke Wichtig 
Erstellt von:   Anton.Jestl   am   26.03.2018

(c)2019 Landesverband für Bienenzucht in Tirol-Impressum-Datenschutz