Seit Juni 1997 können in der Europäischen Union Maßnahmen zur Verbesserung der Erzeugungs-und Vermarktungsbedingungen von Honig und Bienenzuchterzeugnissen aus Mitteln der Gemeinschaft kofinanziert werden.
Voraussetzung für die Gewährung von EU-Mitteln ist die Erstellung von nationalen Dreijahresprogrammen und deren Genehmigung durch die Generaldirektion"Landwirtschaft"in der Europäischen Kommission.
Die Imkereiwirtschaft ist ein Sektor,dessen wichtigste Funktionen die Erzeugung von Honig und anderen Imkereierzeugnissen und der Beitrag zur Erhaltung des ökologischen Gleichgewichts sind.Ziele dieser Sonderrichtlinie sind daher die Erhaltung einer flächendeckenden Bienenhaltung und Imkereiwirtschaft,um die unverzichtbare Bestäubungsfunktion der Bienen für die landwirtschaftlichen Nutzpflanzen und darüber hinaus für das gesamte Ökosystem sicherzustellen,die Bekämpfung von Bienenkrankheiten sowie die Gewährleistung der Qualität und Rückstandsfreiheit der Imkereiprodukte.
Aktuelle Informationen dazu und die aktuellen Formulare siehe www.biene-oesterreich.at
Die Förderung wird ausschließlich über die „Biene Österreich“ abgewickelt,die gegenüber dem Bund als Förderungswerber für die Wirtschaftlich Begünstigten auftritt.Die „Biene Österreich“ repräsentiert alle im Bereich der Bienenzucht und Imkereiwirtschaft bundes-oder landesweit tätigen Organisationen.Als Wirtschaftlich Begünstigte können natürliche oder Juristische Personen mit Niederlassung in Österreich sein,die auf dem Gebiet der Bienenzucht und Imkereiwirtschaft tätig sind.